Bundesrat beschliesst bilaterales Darlehen an den Internationalen Währungsfonds
Bern, 12.10.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2017 die Revision des Währungshilfegesetzes (WHG) per 1. November 2017 in Kraft gesetzt und beschlossen, dass die Schweiz dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ein Darlehen von 8,5 Milliarden Franken gewährt.