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Veröffentlicht am 12. Oktober 2017

Bundesrat beschliesst bilaterales Darlehen an den Internationalen Währungsfonds

Bern, 12.10.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2017 die Revision des Währungshilfegesetzes (WHG) per 1. November 2017 in Kraft gesetzt und beschlossen, dass die Schweiz dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ein Darlehen von 8,5 Milliarden Franken gewährt.