Bessere Unterstützung für die Familien von schwerkranken oder schwerbehinderten Kindern
Bern, 8.11.2017 - Die Familien, die sich zu Hause um ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind kümmern, erhalten ab dem 1. Januar 2018 einen höheren Beitrag der Invalidenversicherung. Dieses Datum hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. November 2017 für die Erhöhung des Intensivpflegezuschlags festgelegt.