Berufliche Vorsorge: Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten
Bern, 30.10.2017 - Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2018 nicht der Teuerung angepasst werden.
Bern, 30.10.2017 - Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2018 nicht der Teuerung angepasst werden.