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Veröffentlicht am 29. Juni 2005

Kernenergiehaftpflichtgesetz: Bundesrat will Deckungssumme auf 2,25 Milliarden Franken erhöhen

Bern, 29.6.2005 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes eröffnet. Ziel ist, den Opferschutz im Fall von nuklearen Schäden zu verbessern. Zu diesem Zweck soll die heute geltende obligatorische Versicherungsdeckung für Kernanlagen von einer Milliarde auf 2,25 Milliarden Franken erhöht werden. Zudem sollen die internationalen Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie ratifiziert werden.