Studie der Universität Bern zum Cannabiskonsum nicht bewilligungsfähig
Bern, 14.11.2017 - Das Gesuch des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin und des klinischen Studienzentrums der Universität Bern für die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie zum legalen Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken kann nicht bewilligt werden. Das geltende Betäubungsmittelgesetz verbietet den Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken. Damit solche Studien bewilligt werden können, müsste das Betäubungsmittelgesetz mit einem „Experimentierartikel“ ergänzt werden.