Die Bundesverwaltung beteiligt sich nicht mehr generell an der Überbrückungsrente ihrer Mitarbeitenden
Bern, 15.11.2017 - An seiner Sitzung vom 15. November 2017 hat der Bundesrat eine Revision der Bundes-personalverordnung (BPV) gutgeheissen. Sie sieht eine Anpassung der finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers an der Überbrückungsrente vor. Die Änderung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.