Rege Nachfrage nach BAZL-Auskunft
Bern, 20.1.2004 - Das BAZL erteilt seit gestern berechtigten Interessenten Auskunft, ob eine Maschine einer bestimmten Fluggesellschaft in der Schweiz mit einem Landeverbot belegt ist. Als Berech-tigte gelten einerseits Reisebüros, anderseits Passagiere. Gesellschaften, von denen ein Flugzeug in der Schweiz Landeverbot hat, werden vom BAZL vor der Bekanntgabe der Information um eine Stellungnahme angefragt. Damit wird ihnen das rechtliche Gehör gewährt. Bisher sind beim BAZL rund 400 Anfragen eingegangen.