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Veröffentlicht am 1. Dezember 2017

Der Bundesrat will die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung verbessern

Bern, 1.12.2017 - Der Bundesrat will durch punktuelle Änderungen die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung verbessern. Um zu verhindern, dass sich beschuldigte Personen untereinander absprechen, werden mit der Revision die Teilnahmerechte massvoll eingeschränkt. Zudem möchte der Bundesrat die Position der Opfer von Straftaten stärken. Er hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.