Ausländer- und Integrationsgesetz: Integration durch Anreize verstärken
Bern, 1.12.2017 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 die Vernehmlassung zum zweiten Paket der Anpassungen der Verordnungen zum neuen Ausländergesetz (AuG) eröffnet. Die Integration von Ausländerinnen und Ausländer ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantone und soll durch positive Anreize und mit geeigneten Massnahmen verstärkt werden. So soll unter anderem der Spracherwerb gefördert und der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene erleichtert werden.