Terrorismusbekämpfung: Neue Möglichkeiten für die Polizei im Umgang mit Gefährdern
Bern, 8.12.2017 - Die Polizei soll ausserhalb von Strafverfahren mehr Möglichkeiten bekommen für den Umgang mit so genannten Gefährdern. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. Dezember 2017 einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Es ist das dritte und letzte der drei grossen Vorhaben zur Umsetzung der Strategie zur Terrorismusbekämpfung, die für dieses Jahr angekündigt waren: Die Vorlage zur Verschärfung des Strafrechts war bereits in der Vernehmlassung, wo sie positiv aufgenommen wurde, und der "Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus" wurde inzwischen von Kantonen, Städten, Gemeinden und vom Bund einstimmig verabschiedet.