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Veröffentlicht am 21. Dezember 2017

Solidaritätsbeiträge für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen: Erste Auszahlungen

Bern, 21.12.2017 - Das Bundesamt für Justiz hat 366 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 gutgeheissen. Die Opfer, die aufgrund einer schweren Erkrankung oder ihres sehr hohen Alters oberste Priorität geniessen, erhalten im Januar 2018 den Maximalbetrag von je 25 000 Franken.