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Veröffentlicht am 31. Januar 2018

Der Bundesrat sieht keinen Revisionsbedarf beim Allgemeinen Teil des Obligationenrechts

Bern, 31.1.2018 - Der Allgemeine Teil des Obligationenrechts (OR) bewährt sich im Arbeitsalltag gut und gibt trotz seines langen Bestehens Antworten auf die meisten aktuellen rechtlichen Fragestellungen. Der Bundesrat kommt aus diesen Gründen in einem am 31. Januar 2018 verabschiedeten Bericht zum Schluss, dass es zurzeit keinen Handlungsbedarf für eine Gesamtrevision dieses Gesetzestextes gibt.