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Veröffentlicht am 31. Januar 2018

Bundesrat revidiert Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswerts

Bern, 31.1.2018 - Der landwirtschaftliche Ertragswert spielt im Agrarrecht eine wichtige Rolle. Er bestimmt zum Beispiel den Preis anlässlich der Hofübergabe innerhalb der Familie. Festgelegt wird er mittels einer Schätzungsanleitung. Diese muss regelmässig ergänzt und weiterentwickelt werden, damit sie den aktuellen wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung trägt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die geltende Schätzungsanleitung aus dem Jahr 2004 revidiert und an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 beschlossen, diese zusammen mit den damit verbundenen Änderungen der Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB) sowie der Pachtzinsverordnung (PZV) auf den 1. April 2018 in Kraft zu setzen. Mit der revidierten Schätzungsanleitung wird der landwirtschaftliche Ertragswert eines Betriebes zwischen 10 und 20 Prozent steigen.