Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 31. Januar 2018

Lockerung der Strafbestimmung gegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen

Bern, 31.1.2018 - Die Strafbestimmung über die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen wird gelockert: Wer geheime amtliche Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen einer Behörde veröffentlicht, macht sich künftig nicht mehr strafbar, sofern das Interesse an einer Veröffentlichung überwiegt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) auf den 1. März 2018 in Kraft gesetzt.