Kompetenzkonflikte bei grenzüberschreitenden Erbfällen minimieren
Bern, 14.2.2018 - Der Bundesrat will Kompetenzkonflikte mit anderen Staaten im Bereich des Erbrechts minimieren und so mehr Rechts- und Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger schaffen. Er hat am 14. Februar 2018 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) eröffnet.