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Veröffentlicht am 14. Februar 2018

Höhere Bürgschaftslimite für KMU

Bern, 14.2.2018 - Der Bundesrat hat am 14. Februar 2018 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gutgeheissen. Mit der Änderung wird die von der Motion Comte geforderte Erhöhung der Bürgschaftslimite umgesetzt. Neu sollen Bürgschaften bis zu 1 Million Franken gewährt werden können.