Ambulant vor stationär – Liste mit Eingriffen verabschiedet
Bern, 20.2.2018 - Ab dem 1. Januar 2019 werden sechs Gruppen von operativen Eingriffen nur noch bei ambulanter Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden. In begründeten Fällen wird auch eine stationäre Behandlung von der OKP übernommen. Mit seinem Entscheid fördert das EDI die ambulante Leistungserbringung im Interesse der Patientinnen und Patienten und trägt gleichzeitig zur Dämpfung der Kosten im Gesundheitsbereich bei.