Unfallversicherung: Die Liste der Berufskrankheiten wird angepasst
Bern, 21.2.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar beschlossen, Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung anzupassen. Damit wird die Liste der Berufskrankheiten gemäss den neusten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen zu den schädigenden Stoffen und mechanischen Einflüssen auf die Gesundheit aktualisiert. Die Verordnungsänderung tritt am 1. April 2018 in Kraft.