Sozialversicherungsrecht: Allgemeiner Teil soll revidiert werden
Bern, 2.3.2018 - Der Bundesrat will im Sozialversicherungsrecht die Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung anpassen und den Vollzug des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) weiter optimieren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. März 2018 von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur ATSG-Revision Kenntnis genommen und die Botschaft und den Gesetzesentwurf verabschiedet.