Solidaritätsbeiträge für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen: noch drei Wochen für Gesuchseinreichung
Bern, 8.3.2018 - Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 können noch bis zum 31. März 2018 ein Gesuch um Solidaritätsbeiträge einreichen. Der Delegierte, Luzius Mader, hofft, dass möglichst viele Opfer die verbleibenden drei Wochen nutzen, um ihre Rechtsansprüche geltend zu machen. Bis heute hat das Bundesamt für Justiz bereits über 1000 Gesuche gutgeheissen.