Verschuldete Privatpersonen: Bundesrat erkennt gesetzgeberischen Handlungsbedarf
Bern, 9.3.2018 - Hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen haben nach geltendem Schweizer Recht keine Möglichkeit, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Für die Gläubiger wiederum bestehen nur eingeschränkte Möglichkeiten, von künftigem Schuldnereinkommen zu profitieren. Der Bundesrat kommt daher in einem am 9. März 2018 verabschiedeten Bericht zum Schluss, dass im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.