Bundesrat für Rückerstattung der Verrechnungssteuer auch bei unvollständiger Steuererklärung
Bern, 28.3.2018 - Die Verrechnungssteuer soll auch dann zurückerstattet werden, wenn die Einkünfte in der Steuererklärung fahrlässig nicht deklariert wurden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. März 2018 beschlossen und die Botschaft ans Parlament verabschiedet.