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Veröffentlicht am 12. April 2018

Vorschriften zu Promillegrenze auf Schiffen: Keine Anwendung für Gummiboote

Bern, 12.4.2018 - Mit der Teilrevision des Binnenschifffahrtsgesetzes hat das Parlament 2017 den Bundesrat ermächtigt, für die Führer kleiner, nicht motorisierter Schiffe Erleichterungen bei den Alkohol-Promillegrenzen vorzusehen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sieht nun vor, Führer von Gummibooten und ähnlichen kleinen Wasserfahrzeugen von den Bestimmungen zur Fahrunfähigkeit auszunehmen. Von ihnen geht eine geringere Gefährdung aus als von grösseren bzw. motorisierten Schiffen. Das BAV hat am 10. April 2018 die geplante Revision der Verordnung in die informelle Vorkonsultation bei Kantonen, Parteien und weiteren interessierten Kreisen geschickt.