Bundesrat revidiert die Jugendarbeitsschutzverordnung
Bern, 25.4.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. April 2018 die Jugendarbeits-schutzverordnung revidiert. Jugendliche müssen nicht länger das 18. Altersjahr abwarten, um gefährliche Arbeiten in ihrem erlernten Beruf zu verrichten.