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Veröffentlicht am 14. Mai 2018

Post erfüllt den Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr auch 2017

Biel/Bienne, 14.5.2018 - Die Schweizerische Post hat die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs im vergangenen Jahr gesetzeskonform angeboten. Die Erreichbarkeit von Bargelddienstleistungen für die Bevölkerung übertrifft die Vorgaben des Bundesrates. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach der Prüfung des Jahresberichts der Post zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrages.