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Veröffentlicht am 16. Mai 2018

Personenfreizügigkeit: Anwendung der Ventilklausel für Bulgarien und Rumänien

Bern, 16.5.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Mai 2018 die Revision der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs verabschiedet. Damit kann ab dem 1. Juni 2018 das bestehende Kontingent der Aufenthaltsbewilligungen für Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien (EU-2) verlängert werden. Die Änderung erfolgt aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 18. April 2018 zur Verlängerung der Ventilklausel, die seit dem 1. Juni 2017 in Kraft ist.