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Veröffentlicht am 31. Mai 2018

Frankenstärke ist kein Grund mehr für Kurzarbeitsentschädigung

Bern, 31.5.2018 - Die Währungssituation zwischen dem Schweizer Franken und dem Euro hat sich seit der Aufhebung der Euro-Kursuntergrenze im Januar 2015 merklich entspannt. Die Gesuche um Kurzarbeit haben deutlich abgenommen. Folglich können Unternehmen keine mit der Frankenstärke begründete Kurzarbeit mehr anmelden. Die betroffenen SECO-Weisungen werden auf den 31. August aufgehoben.