Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Enteignungsgesetzes
Bern, 1.6.2018 - Das Enteignungsgesetz aus dem Jahr 1930 soll revidiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2018 die Botschaft für eine Teilrevision verabschiedet. Damit werden die Verfahrensvorschriften an die geänderten rechtlichen Verhältnisse angepasst. Zudem werden die Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Eidgenössischen Schätzungskommissionen vereinfacht und verschiedene Regelungen den heutigen Bedürfnissen angepasst.