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Veröffentlicht am 8. Juni 2018

Bundesrat beschliesst Eventualmassnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur

Bern, 8.6.2018 - Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Europäische Kommission die Börsenäquivalenz, die sie der Schweiz im Dezember 2017 nur für ein Jahr gewährt hat, unbefristet verlängert. Der Bundesrat hat heute für den Fall, dass die Börsenäquivalenz nicht verlängert werden sollte, eine Eventualmassnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur beschlossen. Er wird diese nur bei Bedarf in Kraft setzen.