Sonderrangierung im Rangierbahnhof Chiasso darf verrechnet werden
Bern, 14.6.2018 - Die Infrastrukturbetreiberin darf die Kosten der sog. «Sonderrangierungen» auf die Eisenbahnunternehmen überwälzen. Die SKE hat die entsprechende Klage eines Güterverkehrsunternehmens abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.