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Veröffentlicht am 15. Juni 2018

Bundesgericht wird von einfachen Fällen entlastet, der Grundrechtsschutz gewahrt

Bern, 15.6.2018 - In Fällen von grosser rechtlicher Bedeutung soll künftig immer eine Beschwerde an das Bundesgericht möglich sein. Im Gegenzug soll das Bundesgericht vermehrt von einfachen Fällen entlastet werden, die keiner höchstrichterlichen Beurteilung bedürfen. Das Bundesgericht soll seine Kapazitäten damit gezielter einsetzen können, ohne dass der Rechtsschutz eingeschränkt wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 die Botschaft für eine entsprechende Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) verabschiedet.