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Veröffentlicht am 15. Juni 2018

Kriegsmaterialverordnung wird angepasst

Bern, 15.6.2018 - In der Schweiz soll eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität auch in Zukunft sichergestellt werden. Deshalb hat der Bundesrat am15. Juni 2018 eine Aussprache über die Rahmenbedingungen für den Transfer von Kriegsmaterial geführt, denen bei der Aufrechterhaltung der massgeblichen Industriebasis eine zentrale Rolle zukommt. In einem Richtungsentscheid hat der Bundesrat festgelegt, dass die Bewilligungskriterien in der Kriegsmaterialverordnung angepasst werden sollen. Einerseits soll es in Zukunft möglich sein, unter gewissen Umständen Kriegsmaterialausfuhren nach Ländern, die in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, zu bewilligen. Andererseits soll die Aufrechterhaltung der Industriebasis als eigenständiges Kriterium im Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden können. Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, ihm einen entsprechenden Antrag für eine Verordnungsanpassung vorzulegen.