Höchstvergütungsbeträge für Blutzuckerteststreifen werden weiter gesenkt
Bern, 19.6.2018 - Für Blutzuckerteststreifen werden die Höchstvergütungsbeträge (HVB), die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden, weiter gesenkt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat zudem entschieden, dass neu die Kosten der Stammzelltransplantationen zur Behandlung von gewissen Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose vergütet werden. Die Analysenliste wird aktualisiert, indem obsolete Positionen gestrichen und mehrfach tarifierte vereinfacht werden.