Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Bankenverordnung (FinTech-Bewilligung)
Bern, 21.6.2018 - Das Parlament hat am 15. Juni 2018 – zusammen mit dem Finanzdienstleistungs- und dem Finanzinstitutsgesetz – Bestimmungen zur Innovationsförderung in das Bankengesetz aufgenommen. Eine neu geschaffene Bewilligungskategorie wird es Unternehmen, die keine Banken sind, ermöglichen, Publikumseinlagen im Wert von bis zu 100 Millionen Franken entgegenzunehmen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 21. Juni 2018 eine Vernehmlassung eröffnet, um die Bankenverordnung entsprechend anzupassen.