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Veröffentlicht am 27. Juni 2018

Verbesserung der Erreichbarkeit von Poststellen und Postagenturen

Bern, 27.6.2018 - Zur vermehrten Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und Gegebenheiten bei der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten will der Bundesrat die Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen der Schweizerischen Post verbessern. Auch soll die Kommunikation zwischen der Post und den Kantonen und Gemeinden intensiviert werden. Der Bundesrat folgt mit diesen Anpassungen den Empfehlungen der von Bundesrätin Doris Leuthard im August 2017 eingesetzten Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2018 eine entsprechende Revision der Postverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die Änderungen sollen bereits per 1. Januar 2019 eingeführt werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. August 2018.