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Veröffentlicht am 27. Juni 2018

Schutz von Kleinkindern vor Misshandlung und Missbrauch wird verbessert

Bern, 27.6.2018 - Der Schutz von Kleinkindern vor Misshandlung und Missbrauch wird verbessert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 eine entsprechende Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.