Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan
Bern, 3.8.2018 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat den Anhang 2 der Verordnung geändert und zwei Einträge gestrichen. Die betroffenen Personen wurden aufgrund der UNO-Resolution 2428 (2018) in den Anhang 1 derselben Verordnung aufgenommen.