Keine Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten
Bern, 29.8.2018 - Nach dem Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts verzichtet der Bundesrat auch auf die Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten. Sie würde namentlich die schweizerischen Steuerbehörden gegenüber den ausländischen Steuerbehörden benachteiligen. Der Bundesrat hat diesen Entscheid an seiner Sitzung vom 29. August 2018 getroffen.