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Veröffentlicht am 5. September 2018

Anreize fürs Energiesparen im Bahnverkehr

Bern, 5.9.2018 - Der Stromverbrauch der Züge soll künftig aufgrund der effektiven Werte statt mit Pauschalen verrechnet werden. Damit erhalten die Bahnen einen Anreiz für einen möglichst energiesparenden Betrieb. Bahnen, die bei der Pauschalabrechnung bleiben, müssen künftig einen Zuschlag von 25 Prozent gegenüber dem Mittelwert bezahlen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. September 2018 die Anpassung der entsprechenden Netzzugangsverordnung (NZV) beschlossen. Ebenfalls angepasst werden Vorschriften im Zusammenhang mit Streckensperrungen wegen Bauarbeiten.