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Veröffentlicht am 14. September 2018

Das revidierte internationale Konkursrecht tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft

Bern, 14.9.2018 - Die Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und Nachlassverträge in der Schweiz wird vereinfacht. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.