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Veröffentlicht am 14. September 2018

Bundesrat verlängert Übergangsfrist für Meldung von Derivatetransaktionen durch kleine nicht-finanzielle Gegenparteien

Bern, 14.9.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 beschlossen, die Meldepflicht von Derivatetransaktionen für kleine nicht-finanzielle Gegenparteien per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Die Meldepflichten anderer Marktteilnehmer sind vom Entscheid nicht betroffen.