Neue Regeln zur Wehrpflichtersatzabgabe treten am 1. Januar 2019 in Kraft
Bern, 14.9.2018 - Ab dem 1. Januar 2019 erfolgt die Erhebung der Wehrpflichtersatzabgabe nach neuem Gesetz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 die Inkraftsetzung des revidierten Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) beschlossen.