Mehr Klarheit für alle Beteiligten: Whistleblowing wird gesetzlich geregelt
Bern, 21.9.2018 - Gesetzesverstösse und Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz sollen nicht unter den Teppich gekehrt, sondern Vorgesetzten und Behörden gemeldet werden. Das ist im Interesse der Wirtschaft und der Gesellschaft. Der Bundesrat will deshalb klare gesetzliche Regeln dafür, wann das Melden solcher Missstände, also das so genannte Whistleblowing, rechtmässig ist und wann nicht. Heute sind es die Gerichte, die diese Beurteilung im konkreten Einzelfall vornehmen. Die gesetzliche Regelung bringt mehr Klarheit und Rechtssicherheit, sowohl für Unternehmen wie auch für Arbeitnehmende. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 eine entsprechende Zusatzbotschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (OR) verabschiedet.