Bund, Kantone und Post verständigen sich auf Rückerstattungen im «Fall PostAuto»
Bern, 21.9.2018 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Konferenz der kantonalen öV-Direktoren (KöV) und die Post haben sich auf die Höhe und die Abwicklung der Rückerstattungen im «Fall PostAuto» verständigt. Die Post zahlt 188,1 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurück. Neben den vom BAV im Revisionsbericht vom Februar 2018 festgestellten rechtswidrigen Umbuchungen im regionalen Personenverkehr im Zeitraum 2007 bis 2015 umfasst diese Summe auch nicht gerechtfertigte Umbuchungen im Auftrags- und Ortsverkehr, zu viel bezogene Abgeltungen in den Jahren 2016 bis 2018 sowie die gesetzlichen Zinszahlungen.