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Veröffentlicht am 28. September 2018

Mit internationalen Strafinstitutionen zusammenarbeiten

Bern, 28.9.2018 - Die Schweiz soll im Bereich der Rechtshilfe nicht nur mit Staaten, sondern künftig auch mit internationalen Strafinstitutionen unkompliziert zusammenarbeiten können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. September 2018 eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) in die Vernehmlassung geschickt.