Bundesrat verabschiedet zwei Verordnungen zum Alkoholgesetz
Bern, 28.9.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. September 2018 zwei Verordnungen zum teilrevidierten Alkoholgesetz aus dem Jahr 2016 verabschiedet. Diese bilden die Grundlage für die Liberalisierung des Ethanolmarkts per 1. Januar 2019 sowie für die Überweisung von 60 Millionen Franken aus dem Betriebsfonds der ehemaligen Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) an die Alters-, Hinterlassenen- und an die Invalidenversicherung.