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Veröffentlicht am 28. September 2018

Bundesrat beschliesst Anpassungen am Finanzausgleich

Bern, 28.9.2018 - Aufgrund der Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts 2016–2019 zum Finanzausgleich und gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat eine Reform des Finanzausgleichs vor. Als wichtigstes Element soll die Mindestausstattung im Ressourcenausgleich auf 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels erhöht und gleichzeitig gesetzlich garantiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. September 2018 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.