Kabotage bei Flixbus: Strafgericht Basel-Stadt stützt Strafbescheid des BAV
Bern, 28.9.2018 - Ein Fernbus-Unternehmen ist im Rahmen der Zumutbarkeit dafür verantwortlich, dass das Kabotageverbot bei grenzüberschreitenden Fernbus-Reisen eingehalten wird. Das Strafgericht Basel-Stadt hat in einem Urteil einen entsprechenden Strafbescheid des Bundesamts für Verkehr BAV gegen die FlixBus Group gestützt. FlixBus DACH GmbH wurde zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt.