Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter ab 1. Januar 2019
Bern, 10.10.2018 - Kein pädophiler Sexualstraftäter darf künftig mehr mit Kindern arbeiten. Die Gerichte müssen in allen Fällen zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2018 die entsprechenden Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.