Totgeburt einer Syrierin: Hauptverhandlung vor Militärappellationsgericht 2
Bern, 15.10.2018 - Am 5. November 2018 beginnt in Zürich die Appellationsverhandlung vor dem Militärappellationsgericht 2 gegen einen Angehörigen des Grenzwachtkorps. Der Grenzwächter wurde erstinstanzlich wegen versuchtem Schwangerschaftsabbruch, fahrlässiger Körperverletzung und mehrfacher Nichtbefolgung von Dienstvorschriften schuldig gesprochen. Sämtliche Parteien haben gegen das Urteil des Militärgerichts 4 vom 7. Dezember 2017 appelliert.